Sieg der Vernunft: Datenschutz mit Augenmass
Der Datenschutz muss respektiert werden, darf aber nicht zum Hindernis für neue innovative Dienste im Internetbereich werden. Dies hat das Bundesgericht mit seinem heutigen Entscheid zu Google Street View klargemacht. economiesuisse ist erfreut, dass das Bundesgericht mit diesem vernünftigen Entscheid ein Zeichen für Innovation und eine moderne Wirtschaft setzt.
Neue Medien bieten grosse Chancen und es müssen kalkulierte Risiken in Kauf genommen werden, um dem öffentlichen Interesse an einem innovativen Dienst nicht im Weg zu stehen. Das wurde heute vom Bundesgericht mit dem wegweisenden Entscheid zu Google Street View klar und definitiv entschieden. Insbesondere die Informationstechnologien wirken weiterhin als Innovationstreiber für viele Branchen und werden neue Dienstleistungen und Produkte, Prozesse oder Vermarktungsformen ermöglichen.
Die Bundesrichter haben festgehalten, dass es «nicht gerechtfertigt ist, zusätzlich zur automatischen Anonymisierung vor der Aufschaltung im Internet eine vollständige Unkenntlichmachung aller Gesichter und Fahrzeugkennzeichen in Google Street View zu verlangen». Mit dem Entscheid wird gezeigt, dass das Recht am eigenen Bild zwar ein wichtiger Teil des Persönlichkeitsschutzes darstellt, der aber gegen das wirtschaftliche Interesse des Publizierenden abzuwägen ist. Der Persönlichkeitsschutz muss umso strikter gelten, je gezielter ein Bild verwendet wird. Bei zufälligen oder hintergründigen Verwendungen darf kein unverhältnismässiger Aufwand gefordert werden. Sonst kann dies zu einer faktischen Blockierung von neuen Medien oder einer modernen Berichterstattung führen.
Müssten alle Menschen, die auf einer Foto erscheinen, gefragt werden, ob sie mit der Publikation einverstanden sind, dann wären viele Bilder nicht mehr mit einem vertretbaren Aufwand erstellbar. Man kann hier an Demonstrationen genauso denken wie an Fasnachtsumzüge oder Fussballspiele. In der Praxis spielt die Frage der Zustimmung richtigerweise vor allem dann eine Rolle, wenn eine Person gezielt erkennbar ist.
Genau diese pragmatische Regelung hat sich bewährt und soll auch im Bereich der neuen Medien gelten, besonders dann, wenn ein neuer Dienst eine volkswirtschaftliche Bedeutung erlangt und spürbare Effizienzsteigerungen erlaubt. In diesem Sinne ist der heutige Entscheid des Bundesgerichts ein Sieg der Vernunft, der Innovation und der modernen Wirtschaft.