EU-Äqui­va­len­zent­schei­dung: Mit­glied­staa­ten rüf­feln EU-Kom­mis­si­on

Elf EU-Mit­glied­staa­ten rügen die EU-Kom­mis­si­on für die be­fris­te­te Äqui­va­lenza­n­er­ken­nung der Schwei­zer Bör­sen­re­gu­lie­rung – auch weil da­durch die Wirt­schafts­in­ter­es­sen vie­ler EU-Un­ter­neh­men und -bür­ger di­rekt tan­giert sind. Die Kri­tik ist un­ge­wöhn­lich scharf.

Nicht nur in der Schweiz stiess die auf ein Jahr be­fris­te­te Äqui­va­lenza­n­er­ken­nung der EU-Kom­mis­si­on für die Schwei­zer Bör­sen­re­gu­lie­rung auf Ab­leh­nung. Dass die Chefs der Fi­nanz­markt­auf­sichts­be­hör­den von elf EU-Mit­glied­staa­ten die Kom­mis­si­on in einem be­wusst ver­öf­fent­lich­ten Schrei­ben der­art un­miss­ver­ständ­lich kri­ti­sie­ren, ist aber aus­ser­ge­wöhn­lich. Laut ihnen hätte die Kom­mis­si­on einen von den Mit­glied­staa­ten be­reits gut­ge­heis­se­nen, un­be­fris­te­ten Ent­schei­d­ent­wurf gar nicht zu­rück­zie­hen und durch einen auf ein Jahr be­schränk­ten Ent­scheid er­set­zen dür­fen. Sie kri­ti­sie­ren auch die Be­grün­dung der Kom­mis­si­on als nicht stich­hal­tig: Es habe weder trif­ti­ge Grün­de noch neue Er­kennt­nis­se ge­ge­ben, die die­ses aus­ser­ge­wöhn­li­che Vor­ge­hen der Kom­mis­si­on ge­recht­fer­tigt hät­ten.

Boje auf der die Zahl elf steht

Aus dem Schrei­ben geht zudem her­vor, dass die Mit­glied­staa­ten dem zeit­lich be­schränk­ten Äqui­va­len­zent­scheid nur zu­ge­stimmt haben, um zu ver­hin­dern, dass die Schwei­zer Börse am 3. Ja­nu­ar 2018 ohne Äqui­va­lenz da­steht und da­durch ein wirt­schaft­li­cher Scha­den re­sul­tiert. Dabei wären nicht nur die Schwei­zer Börse und dort ko­tier­te Schwei­zer Un­ter­neh­men ge­schä­digt wor­den, son­dern in er­heb­li­chem Masse auch eu­ro­päi­sche Markt­teil­neh­mer, die in Titel in­ves­tiert haben, wel­che an der Schwei­zer Börse ge­han­delt wer­den. Die Kom­mis­si­on zieht, ob der lang­wie­ri­gen Ent­scheid­fin­dung in der Schweiz frus­triert, alle Re­gis­ter, um diese zu einem Markt­zu­gangs­ab­kom­men über in­sti­tu­tio­nel­le Fra­gen zu be­we­gen. Die Äqui­va­lenza­n­er­ken­nung ist dafür aber de­fi­ni­tiv das fal­sche In­stru­ment. Es ist viel­mehr dazu da, EU-Bür­ger vor ri­si­ko­rei­chen In­ves­ti­tio­nen an un­zu­ver­läs­si­gen Bör­sen­han­dels­plät­zen im Aus­land zu schüt­zen. Die­ses Ri­si­ko be­steht de­fi­ni­tiv nicht an der Schwei­zer Börse, weil ihre Rechts­grund­la­gen sehr eng an die­je­ni­gen der EU an­ge­lehnt sind. Da­ge­gen hat der zeit­lich be­grenz­te Ent­scheid der Kom­mis­si­on auf­grund der da­durch aus­ge­lös­ten Rechts­un­si­cher­heit das Po­ten­zi­al, EU-Bür­gern fi­nan­zi­el­len Scha­den zu­zu­fü­gen.

Ob der Brief eine un­mit­tel­ba­re Wir­kung hat, ist un­klar. Si­cher ist je­doch, dass wegen der Be­fris­tung be­reits Ende die­ses Jah­res er­neut über die Äqui­va­lenza­n­er­ken­nung, re­spek­ti­ve deren Ver­län­ge­rung ent­schie­den wer­den muss. Ob die EU-Kom­mis­si­on dann die EU-Mit­glied­staa­ten bes­ser ein­be­zieht?