Stellungnahme zur Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz
Nach Ansicht von economiesuisse besteht kein Anlass, den materiellen Regulierungsrahmen im Bereich der Preselection anzupassen. Die heutigen Anforderungen an die Preselection-Anträge sind einerseits grundsätzlich geeignet, einen genügenden Konsumentenschutz sicherzustellen und halten andererseits die Hürden für einen Anbieterwechsel möglichst tief.