Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

​Die Anpassung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur an die heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten wird grundsätzlich begrüsst. Generell ist jedoch zu beachten, dass im täglichen Wirtschaftsverkehr aufgrund der (positiv zu wertenden) Formfreiheit die grosse Mehrzahl der Verträge per E-Mail ohne Gebrauch einer elektronischen Signatur abgeschlossen wird.
ICT