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Gesundheitskommission will die Tabakinitiative angemessen umsetzen

Die Gesundheitskommission des Ständerates will die Tabakinitiative im Sinne des Auftrages von Volk und Ständen umsetzen. Der Bund wollte die Vorlage ungerechtfertigt aufblähen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat entschieden, die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» auf den Initiativtext zu beschränken und von der Verwaltung hinzugefügte Punkte aus der Vorlage zu streichen. Dieser Entscheid ist insbesondere aus einer ordnungspolitischen Sicht zu begrüssen.

Die Gesundheitskommission spricht Klartext

Der Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Initiative schoss weit über das Ziel hinaus. Er ging weiter als die Forderungen der Initiative und nahm auch noch zusätzliche Themen auf, über die gar nicht abgestimmt worden war. economiesuisse hatte dies zusammen mit zahlreichen weiteren Organisationen bereits in der Vernehmlassung kritisiert. Es ging dabei um ein grundsätzliches Thema: Soll es das Parlament hinnehmen, dass der Bund nach einer Volksabstimmung von sich aus noch weitere Themen in eine Vorlage aufnimmt, welche nichts mit der Initiative zu tun haben und welche das Parlament erst gerade diskutiert und verworfen hatte? Die SGK-S hat die Vorlage nun in fast allen Punkten auf den Inhalt der Initiative reduziert. Sie nimmt damit nicht nur den Willen des Volks ernst, sondern auch denjenigen des Parlaments, weil sie nicht auf bereits diskutierte Themen zurückkommen wollte.

economiesuisse unterstützt den Jugendschutz

economiesuisse unterstützt das neue Tabakproduktegesetz und den darin verankerten Jugendschutz. Der ursprüngliche Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative erweckte aber den Eindruck, die Verwaltung verfolge weitergehende Ziele als bloss eine Umsetzungsgesetzgebung. Ein solches Vorgehen hätte ein gefährliches Präjudiz dargestellt. Die SGK-S hat jetzt mit guten Gründen ein erfreulich klares Zeichen dagegen gesetzt, dass unter dem Deckmantel der Umsetzung einer Volksinitiative weitere Elemente in ein Gesetz eingeführt werden. Gleichzeitig zeigt die SKG-S auch, dass sie den Volkswillen ernst nimmt und diesen klar und zeitnah umzusetzen will.