Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
16.02.2024
Mit der Revision will der Bund die Telekombranche verpflichten, die Schweizer Mobilfunkantennen mit 8'000 bis 10'000 Notstromaggregaten auszurüsten. Dies um Stromausfällen oder einer Mangellage vorzubeugen. Diese Massnahme ist weder sachgerecht, noch effizient oder verhältnismässig. Die immensen Kosten würden die Mobilfunkversorgung in der normalen Lage an die Wand fahren. Es braucht daher einen Marschhalt und einen Dialog über bessere Alternativen.
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