Konsultation zum Entwurf der Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung einzelner Bestimmungen)
Da die Pandemie noch nicht ausgestanden ist, anerkennt economiesuisse den Bedarf, gewisse Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu verlängern. Während der Bundesrat auch im nächsten Jahr für alle epidemischen Szenarien gewappnet sein muss und über die entsprechenden gesundheitspolitischen Instrumente verfügen sollte, gibt es keinen Grund mehr für Verlängerungen der wirtschaftlichen Sonderhilfen. Der Bund sollte sich wieder auf die normalen Wirtschaftshilfen beschränken, die ausserhalb des Covid-19-Gesetzes geregelt sind. economiesuisse begrüsst daher, dass im vorliegenden Erlassentwurf die Bestimmungen zu den Härtefallmassnahmen, zum Schutzschirm Publikumsanlässe und zu den ausserordentlichen Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht verlängert werden. Konsequenterweise sollten aber auch die spezifischen Hilfen für den Sport- und Kulturbereich auslaufen.