Volksinitiative für Ernährungssouveränität: Fakten und Folgen
Die Volksinitiative für Ernährungssouveränität kommt heute in den Nationalrat. Die Bauerngewerkschaft Uniterre will damit einen Systemwechsel der Landwirtschaftspolitik bewirken. Welche handelspolitischen Auswirkungen zu befürchten sind, erfahren Sie hier.
Was will die Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»?
Ziel der Initiative ist die Förderung einheimischer Produktion und eine Versorgung mit überwiegend hiesigen Lebens- und Futtermitteln. Weiter fordern die Initianten eine Erhöhung der Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen Sektor, um die Strukturvielfalt zu fördern. Der Bund soll dazu Zölle auf die Einführung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht den schweizerischen Standards entsprechen, erheben. Importverbote für beispielsweise gentechnisch veränderte Organismen würden dadurch zulässig.
Welche Rechtsgebiete sind von der Volksinitiative Ernährungssicherheit betroffen?
- WTO-Recht: Im Recht der Welthandelsorganisation WTO ist das Agrarabkommen elementar. Es muss von allen WTO-Mitgliedern eingehalten werden. Gemäss diesem Recht sind die Eigenschaften des importierten Produkts ausschlaggebend, nicht jedoch die Art und Weise der Produktion. Das von der Initiative verlangte Unterscheidungskriterium bei der Zoll-Erhebung widerspricht also dem WTO-Recht.
- Freihandelsabkommen und das Agrarabkommen mit der EU: Beim Agrarabkommen mit der EU von 1999 ist die Gleichwertigkeit der Regeln zentral: Wenn die Schweiz einseitig landesspezifische Importbeschränkungen oder gar -verbote erlässt, wird die Gleichwertigkeit der Regeln des gegenseitigen Marktzugangs in den geöffneten Bereichen verletzt.
- EFTA-Freihandelsabkommen: Das mit Drittstaaten abgeschlossene Abkommen verbietet die Erhöhung von Importbeschränkungen bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Die Initiative verletzt mit den geplanten Zollerhöhungen und Importverboten bestehende Abkommen der Schweiz.
Was passiert, wenn die Volksinitiative angenommen wird?
Als Exportnation kann sich die Schweiz den Bruch ihrer internationalen Verpflichtungen gar nicht leisten, denn sie ist auf den Zugang zu ausländischen Märkten angewiesen. Versucht sie es trotzdem, dürfte sie in der WTO, durch die EU und ihren Partnerstaaten von Freihandelsabkommen unter massiven Druck geraten.
Was empfiehlt economiesuisse?
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Volksinitiative für Ernährungssouveränität klar abzulehnen