Versicherungsaufsicht: neue FINMA-Rundschreiben sowie Revision und Aufhebung diverser Rundschreiben
Der volkswirtschaftliche Nutzen von Kapitalanlagen der Versicherer ist erheblich, denn sie tragen wesentlich zur Befriedigung des steigenden Kapitalbedarfs der Wirtschaft bei. Generell müssen regulatorische Auflagen zuhanden der Marktteilnehmer zurückhaltend eingesetzt werden. Randziffer 146 des Entwurfs des Rundschreibens schränkt die Bedingungen für die Versicherungen bei der Anlage ihres gebundenen Vermögens in die Privatwirtschaft und in öffentlich-rechtliche Institutionen unnötig ein. Die Anerkennung von Ratings von Banken, die nach den «Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse» von Swiss Banking arbeiten, soll im FINMA-Rundschreiben 2016/xx «Anlagerichtlinien Versicherer» denjenigen von FINMA-anerkannten Ratingagenturen gleichgestellt werden. Dies erfordert die entsprechende Anpassung von Randziffer 146 im FINMA-Rundschreiben.