Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen
Die Verordnung des Hochschulrats sieht mit Ausnahme der Titelberechtigungen einen stringenten Rahmen für die Lehre an Schweizer Hochschulen vor. Die Vorschriften für das Kreditsystem und die Zulassungsbedingungen basieren auf einem breiten Konsens unter den Stakeholdern der Schweizer Hochschulen. Allerdings muss aus Sicht von economiesuisse sichergestellt werden, dass sowohl die Universitäten als auch die Fachhochschulen die Titel «Bachelor of Law» und «Master of Law» verwenden können. economiesuisse unterstützt in dieser Frage den Vorschlag von swissuniversities.