Vernehmlassungsantwort

Ver­ord­nung des Hoch­schul­rats über die Ko­or­di­na­ti­on der Lehre an den Schwei­zer Hoch­schu­len

Die Ver­ord­nung des Hoch­schul­rats sieht mit Aus­nah­me der Ti­tel­be­rech­ti­gun­gen einen strin­gen­ten Rah­men für die Lehre an Schwei­zer Hoch­schu­len vor. Die Vor­schrif­ten für das Kre­dit­sys­tem und die Zu­las­sungs­be­din­gun­gen ba­sie­ren auf einem brei­ten Kon­sens unter den Sta­ke­hol­dern der Schwei­zer Hoch­schu­len. Al­ler­dings muss aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se si­cher­ge­stellt wer­den, dass so­wohl die Uni­ver­si­tä­ten als auch die Fach­hoch­schu­len die Titel «Ba­che­lor of Law» und «Mas­ter of Law» ver­wen­den kön­nen. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt in die­ser Frage den Vor­schlag von swiss­uni­ver­si­ties.