economiesuisse beantragt die ersatzlose Streichung von Artikel 37a GTG nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2021. Das Moratorium darf nicht verlängert werden; der GVO-Anbau ist in der Schweiz zu erlauben. economiesuisse erachtet eine Verlängerung des Anbauverbots für gentechnisch veränderte Organismen als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Es verzögert einzig einmal mehr die notwendigen Diskussionen um die Chancen des richtigen Einsatzes von neuen Züchtungsmethoden und dürfte die notwendigen zukunftsweisenden rechtlichen Anpassungen im Bereich der Gentechnik weiter verzögern.
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