Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2016-2019
Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
Im dritten Wirksamkeitsbericht unterbreitet der Bundesrat dem Parlament Anpassungen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) zur Optimierung des Finanzausgleichs. Die Vorschläge des Bundesrats orientierten sich am Massnahmenpaket der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 17. März 2017.
Ein funktionierender Föderalismus und Finanzausgleich liegt im Interesse der Wirtschaft und des Standorts Schweiz. Dass die Regeln des Finanzausgleichs von den ressourcenstarken wie den ressourcenschwachen Kantonen und vom Bund akzeptiert werden, ist entscheidend für die Funktionsfähigkeit des gesamten Ausgleichssystems und positiv zu bewerten. Dennoch hat economiesuisse gewisse Vorbehalte gegenüber den vorgeschlagenen Neuregelungen.
Insbesondere die Erhöhung und Fixierung der Mindestausstattung zum jetzigen Zeitpunkt, in dem noch nicht absehbar ist, wie sich die Disparitäten in Zukunft entwickeln (auch infolge der Steuervorlage 17), erachtet der Dachverband als kritisch. Die Anreize für ressourcenschwache Kantone und die Verwendung der durch die Optimierung «freiwerdenden» Mittel des Bundes sind aus Sicht von economiesuisse Punkte, zu welchen noch Diskussionsbedarf besteht. Lesen Sie unsere detaillierte Stellungnahme hier: