Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zum Ver­ord­nungs­pa­ket Um­welt Herbst 2023

Ge­mäss den bis­he­ri­gen Be­stim­mun­gen fie­len Fahr­zeu­ge, die vor mehr als sechs Mo­na­ten vor der Zol­lan­mel­dung zum Ver­kehr im Aus­land zu­ge­las­sen wur­den, nicht in den Gel­tungs­be­reich der CO₂-Emis­si­ons­vor­schrif­ten. Diese Frist soll nun von sechs auf zwölf Mo­na­te ver­län­gert wer­den. Wir leh­nen die­sen «Swiss Fi­nish» ab und schla­gen im Ge­gen­teil eine An­pas­sung an die EU-Re­geln von drei Mo­na­ten vor, wel­che zahl­rei­che Vor­zü­ge bie­tet.