Unterstellung von Energieinfrastrukturen unter die Lex Koller verfehlt ihr Ziel
Die Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller stellt einen Eingriff in die geschützte Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit dar. Der Ausschluss ausländischer Personen vom Erwerb von Energieinfrastrukturen schafft weder zusätzliche Kapazitäten für die Produktion, Übertragung und Verteilung von Energie noch trägt er zum Unterhalt der bestehenden Infrastruktur bei. Für die Versorgungssicherheit ist ein schweizerischer Besitz nicht zwingend. Die zugrundeliegende Absicht, mit dieser Parlamentarischen Initiative die Versorgungssicherheit zu stärken, kann nicht erzielt werden. Es ist eher davon auszugehen, dass damit die Versorgungssicherheit unnötig geschwächt wird. Deshalb sind die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) abzulehnen.