Vernehmlassungsantwort

Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung: Stellungnahme von economiesuisse

Am 16. Juni 2023 haben die Eidgenössischen Räte das teilrevidierte Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schlussabstimmung verabschiedet. Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes erfordert hinsichtlich Plattformbesteuerung, jährliche Abrechnung, Subventionen und Reisebüros Anpassungen der Mehrwertsteuerverordnung. Gleichzeitig nutzt der Bundesrat die Gelegenheit, die Mehrwertsteuerverordnung in weiteren Bereichen anzupassen. So werden insbesondere die Saldo- und die Pauschalsteuersatzmethode grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Die Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sind aus Sicht von economiesuisse unvollständig und ungenügend, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung elektronischer Plattformen und weiteren von den eidgenössischen Räten beschlossenen gesetzlichen Änderungen.