Stellungnahme zur Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register

02.02.2021

economiesuisse hat die gelungene Vorlage für DLT-Anwendungen bereits im Rahmen der Gesetzgebung begrüsst und insbesondere deren Stossrichtung zugunsten einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Innovationen in diesem Bereich für die Schweiz unterstützt. 

Angesichts der mit dem Gesetz beabsichtigten Flexibilisierungen geht es nun nicht an, diese neuen Möglichkeiten im Rahmen der Verordnungsgebung gleich wieder einzuschränken. Vielmehr muss der Verordnungsgeber dem Sinn der Gesetzgebung nachfolgen und der Innovationsfähigkeit in diesem Bereich den notwendigen Spielraum gewähren. Ziel muss es sein, dem Schweizer Finanzplatz ohne Verlust von Sicherheit und Reputation unter gleichzeitiger Bewahrung der vom Gesetz vorgesehenen Handlungsfreiheit die Weiterentwicklung zu ermöglichen.

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