Bauprojekte und daraus resultierende Mängelbehebungen werden schweizweit regelmässig reibungslos umgesetzt. Es ist vor diesem Hintergrund nicht zweckdienlich, im Bauwesen konsumentenschutzähnliche Bestimmungen einzuführen. economiesuisse begrüsst daher ausdrücklich, dass es sich bei den vorgeschlagenen Anpassungen lediglich um eine «kleine Revision» handelt und der Gesetzgeber nicht weitergehend in ein gut funktionierendes System eingreift.
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20201130_Baumängel_Stellungnahme economiesuisse_Web.pdf
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