Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Re­vi­si­on der Ver­ord­nun­gen zum Fern­mel­de­ge­setz

Das Par­la­ment hat im Früh­jahr 2019 das re­vi­dier­te Fern­mel­de­ge­setz ver­ab­schie­det. eco­no­mie­su­is­se sieht bei der nun vor­lie­gen­den Um­set­zung auf Ver­ord­nungs­ebe­ne noch An­pas­sungs­be­darf. Der Hand­lungs­spiel­raum wird vom Re­gu­la­tor eher ma­xi­mal statt op­ti­mal aus­ge­nutzt. Dies bringt einen hohen Um­set­zungs­auf­wand für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men, ohne dass ein Mehr­wert für die Kun­din­nen und Kun­den zu er­war­ten wäre. Der Markt funk­tio­niert im Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reich wei­ter­hin gut, ins­be­son­de­re die Preis- und An­ge­bots­ent­wick­lung. Star­ke re­gu­la­to­ri­sche Ein­grif­fe sind des­halb nicht an­ge­bracht.