Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Än­de­rung des Nach­rich­ten­dienst­ge­set­zes (NDG)

Eine si­che­re und sta­bi­le Schweiz ist zen­tral für den Wirt­schafts­stand­ort. eco­no­mie­su­is­se setzt sich für si­cher­heits­po­li­ti­sche Sta­bi­li­tät, ein­her­ge­hend mit Rechts­si­cher­heit ein. Das Nach­rich­ten­dienst­ge­setz («NDG») stellt die ge­setz­li­che Grund­la­ge für die Tä­tig­kei­ten des Nach­rich­ten­diensts des Bun­des (NDB) dar. Es soll nun re­vi­diert wer­den. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die Re­vi­si­on grund­sätz­lich. Es ist wich­tig, dass der NDB über die ge­eig­ne­ten Mit­tel ver­fügt, sei­nem Auf­trag nach­zu­kom­men. Dabei ist aber ent­schei­dend, dass die Tä­tig­kei­ten und Kom­pe­ten­zen des Nach­rich­ten­diens­tes ge­setz­lich klar und nach­voll­zieh­bar ge­re­gelt sind. Die Wirt­schaft regt vor die­sem Hin­ter­grund An­pas­sun­gen am Vor­ent­wurf an.