Stellungnahme zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
06.05.2014
Wir anerkennen die besonderen Umstände des Schienenverkehrs, die eine spezialgesetzliche Regelung erfordern. Das geltende Arbeitszeitgesetz (AZG) ist jedoch veraltet und bedarf einer Anpassung an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Insbesondere vor dem Hintergrund des geringen Wertschöpfungspotenzials des Schienengüterverkehrs bedarf es aus Sicht von economiesuisse einer weitergehenden Flexibilisierung des AZG.
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VNL_Arbeitszeitgesetz_20140505.pdf
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