Stellungnahme zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO)

12.06.2018

Mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) waren am 1. Januar 2011 die kantonal unterschiedlichen Regeln für Zivilverfahren schweizweit vereinheitlicht worden, dies als Ergebnis intensiver Vorarbeiten. Die ZPO hat sich in der Praxis bewährt. Die Revision soll sich nun auf technische Punkte, welche die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen, beschränken.

  • economiesuisse unterstützt die technischen Anpassungen, welche die Verfahrenskoordination vereinfachen und damit zu einer Steigerung der Effizienz beitragen.
     
  • Die vorgeschlagenen Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung lehnen wir dagegen klar ab. Sie sind in unserem Rechtssystem artfremd und unerprobt. Die technische Entwicklung und die Digitalisierung stärken die Nutzungsmöglichkeiten der bestehenden Instrumente.
     
  • Schliesslich begrüssen wir ausdrücklich die Einführung eines Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen.

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