Stellungnahme Härtefallverordnung 2022
17.01.2022
economiesuisse begrüsst, dass für Härtefallbeiträge an Covid-bedingte Umsatzeinbussen ab dem 1. Januar 2022 neue Bestimmungen, die der aktuellen Situation gerecht werden, zur Anwendung kommen sollen. economiesuisse unterstützt insbesondere, dass rasche Auszahlungen auf Basis von Monatsdaten angestrebt werden und dass nur effektiv angefallene, ungedeckte Kosten entschädigt werden sollen. economiesuisse erachtet die Verordnung insgesamt als zielführende Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, regt aber einige Änderungen an.
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20220117_Covid-19-Härtefallverordnung 2022_online.pdf
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