Vernehmlassungsantwort

Li­qui­di­täts­ver­ord­nung: Kein über­schies­sen­des Vor­aus­pre­schen

Bei der Ein­füh­rung der neuen Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten für Ban­ken ist keine Eile an­ge­sagt. Auch sind über die in­ter­na­tio­na­len Stan­dards hin­aus­ge­hen­de Auf­la­gen ab­zu­leh­nen. Es braucht eine Atem­pau­se und eine An­pas­sung der neuen Be­stim­mun­gen der Li­qui­di­täts­ver­ord­nung, dass ein Gleich­schritt mit den Be­stim­mun­gen des Bas­ler Stan­dards und den Stan­dards in Eu­ro­pa si­cher­ge­stellt wer­den kann. Dabei ist so­wohl der In­halt als auch der Zeit­punkt der Im­ple­men­tie­rung mit den wich­tigs­ten Fi­nanz­plät­zen ab­zu­stim­men.