Vernehmlassungsantwort

Keine Einschränkung von Cassis de Dijon

economie­suisse lehnt die geplante Revisi­on des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) ent­schieden ab. Tech­ni­sche Handels­hemmnis­se verursa­chen erhebli­che ge­samt­wirt­schaftli­che Kos­ten. Sie schaden dem Wirtschafts­stand­ort und den Interessen der Konsumentinnen und Kon­sumen­ten. Das mit der THG-Revisi­on 2010 ein­seitig in der Schweiz ein­geführ­te «Cas­sis de Dijon»-Prinzip ist ein wichtiges In­strument zur Bekämpfung von sach­lich nicht ge­rechtfertig­ten Handelsbeschränkun­gen. Ein Aus­schluss al­ler Lebens­mit­tel vom «Cas­sis de Dijon»-Prinzip, wie ihn die geplante Revisi­on fordert, wäre ein Rückschritt und würde das THG empfindlich schwäc­hen. Ein sol­cher Schritt würde der Markt­abschot­tung Vorschub leis­ten. Das ohnehin schon ho­he Schwei­zer Kostenniveau würde zusätzlich in die Höhe getrie­ben und die Pro­dukteauswahl unnötig ein­ge­schränkt. Damit geht die Revisi­on – ge­rade vor dem Hin­ter­grund der «Hoch­kosten­insel» Schweiz und an­ge­sichts des florie­ren­den Ein­kaufstourismus – in die völlig verkehr­te Rich­tung.