Vernehmlassungsantwort

Än­de­rung des Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be­ge­set­zes und der Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be­ver­ord­nung

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die tech­ni­sche Mo­der­ni­sie­rung der LSVA grund­sätz­lich, ver­bin­det damit aber die Er­war­tung einer wirt­schafts­freund­li­chen und voll­stän­dig di­gi­ta­li­sier­ten Lö­sung. Dies­be­züg­lich be­steht An­pas­sungs­be­darf an der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge. Ein neues Sys­tem muss auf staat­li­cher Seite ein­nah­men­neu­tral sein, darf auf­sei­ten der Wirt­schaft nicht zu hö­he­ren Ab­ga­ben oder mehr Bü­ro­kra­tie füh­ren und muss die Pla­nungs- und In­ves­ti­ti­ons­si­cher­heit der Un­ter­neh­men ge­währ­leis­ten. Be­triebs­kos­ten und ad­mi­nis­tra­ti­ver Auf­wand soll­ten dank eines durch­ge­hend di­gi­ta­li­sier­ten Pro­zes­ses sin­ken und die Ef­fi­zi­enz der Ab­ga­be­er­he­bung soll­te stei­gen. Die Ein­bin­dung in die DaziT-Pro­zes­se ist zu ge­währ­leis­ten.