Zweitwohnung Bau

Verordnung zu Zweitwohnungen: Anliegen der Wirtschaft umsetzen

Die in der Volksabstimmung gutgeheissene Zweitwohnungsinitiative muss praxistauglich und mit Augenmass umgesetzt werden. Der kürzlich veröffentlichte Verordnungsentwurf berücksichtigt wichtige Anliegen der Wirtschaft zu wenig. economiesuisse fordert die Anpassung der Vorlage. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass Baubewilligungen bis 31. Dezember 2012 nach altem Recht erteilt werden können und Wohnungen für Saisonniers, Studenten usw. nicht als Zweitwohnung im Sinne der Verordnung gelten.
​Die Annahme der Initiative «Stopp dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» stellt die Wirtschaft insbesondere in den Tourismusregionen auf eine harte Belastungsprobe. Sie behindert die betroffenen Gemeinden in ihrer Entwicklung. Oberste Ziele bei der Umsetzung müssen neben der Berücksichtigung des Volkswillens auch die Begrenzung des volkswirtschaftlichen Schadens und der Erhalt der Eigentumsgarantie sein. Entsprechend begrüsst economiesuisse die vorgesehene Verankerung der Besitzstandsgarantie und die Ausnahmen beim Bau von neuen Zweitwohnungen. Bei Letzteren braucht es aber noch Anpassungen. Ausserdem muss klargestellt werden, dass Neubauten für Aufenthalter (Saisonniers, Studenten und dergleichen) nicht als Zweitwohnung im Sinne der Verordnung gelten. Diese und weitere zentrale Forderungen hat economiesuisse anlässlich der konferenziellen Anhörung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) am 18. Juni 2012 in Bern gestellt.

Rechtssicherheit muss gewährleistet sein
Für Unternehmen, Gemeinden sowie Einwohnerinnen und Einwohner ist Planungs- und Rechtssicherheit im Umgang mit Baugesuchen für Zweitwohnungen entscheidend. Die Verordnung bietet hier nur zum Teil Hand. Wichtig ist, dass sie festhält, dass Baubewilligungen bis zum 31. Dezember 2012 nach altem Recht erteilt werden können. Ausserdem ist dafür zu sorgen, dass einmal erteilte Bewilligungen nicht wegen mangelnder Verfassungskonformität der gesetzlichen Grundlage in einem späteren Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden können. Eine Gesetzeslösung wäre hierfür der bessere Weg gewesen.

Insgesamt fordert die Wirtschaft eine praxistaugliche Lösung, deren Umsetzung mit einem minimalen administrativen Mehraufwand und ohne Mehrkosten bewältigt werden kann.

Vernehmlassungsantwort