2015 will die Ministerkonferenz der OECD die neuen Prinzipien für Corporate Governance verabschieden. In einer ersten Konsultation wurden die Sozialpartner angehört. economiesuisse nimmt an diesen Arbeiten im Rahmen des Business and Industrial Advisory Committee BIAC direkt teil. Eine breitere Konsultation ist Ende 2014, Anfang 2015 geplant. Die neuen OECD-Prinzipien sind wichtig, auch wenn diese sich – im Gegensatz zum Schweizer «Swiss Code» – nicht direkt an die Unternehmen, sondern an Regierungen und Regulatoren richten. Ziel und Hintergrund der OECD-Prinzipien sind Hinweise für die nationalen Regulatoren für angemessene Vorgaben im Gesellschaftsrecht und die Corporate Governance im Speziellen. Die Umsetzung wird über gegenseitige Prüfungen der OECD-Länder (Peer review) abgestimmt. Die OECD-Prinzipien sind damit der entscheidende internationale Rahmen für Fragen der Corporate Governance.
Schweiz erfüllt OECD-Prinzipien bereits
Aufgrund verschiedener Entwicklungen plant die OECD Anpassungen ihrer Corporate-Governance-Prinzipien etwa in den Bereichen «Investor Kapital», «Abstimmungen über Entschädigungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitung» sowie die «Verantwortung und Kompetenz der Führungsgremien». Geltendes Schweizer Recht und «Swiss Code» tragen dabei in vielfacher Beziehung den Revisionspunkten bereits Rechnung oder gehen darüber hinaus. So wurde auf Initiative von economiesuisse beispielsweise ein spezieller Investoren-Code erarbeitet. Durch die Minder-Initiative verfügt die Schweiz darüber hinaus über eine Regulierung, die weit über die Prinzipien der OECD hinausgeht. Die Berücksichtigung nachhaltiger und verantwortlicher Unternehmensführung dürfte in den neuen OECD-Prinzipien in Form eines generellen Verweises, nicht aber mit detaillierten Regeln erfolgen. Bei Zahlungen an Parteien wurde in den Konsultationen unter anderem gefordert, dass die Offenlegung nicht als Verpflichtung der Unternehmen, sondern wenn, dann durch die Empfänger selbst kundzutun wäre.
Keine Frauenquote, kein «one share, one vote»
Im Zusammenhang mit der medialen Kritik am revidierten «Swiss Code» ist auch festzuhalten, dass die OECD «one share, one vote» nicht vorschreiben wird. Die Überlegungen sind dieselben, die auch bei der Revision des «Swiss Code» ausschlaggebend waren. Darüber hinaus wird – genau wie in der Schweiz – auch auf eine Empfehlung einer Frauenquote im Verwaltungsrat verzichtet und auf individuelle und flexible Massnahmen zur Förderung von Frauen auf Unternehmensebene abgestellt. Aus heutiger Sicht drängen sich aus diesem OECD-Prozess darum weder beim «Swiss Code» noch im Aktienrecht zusätzliche Anpassungen auf.
Frühzeitiger Einbezug von Wirtschaftsanliegen
economiesuisse nimmt regelmässig an den Arbeiten der OECD im Rahmen des Business and Industrial Advisory Committee BIAC direkt teil (Gewerkschaften wirken über das parallele Gremium TUAC mit). Dieser Einbezug erlaubt einen frühzeitigen Informationsfluss. Die Schweizer Wirtschaft wird so gleich informiert wie die Verwaltungsstellen. Das erlaubt auch das proaktive Einbringen von Anliegen aus Wirtschaftssicht.