Start-ups profitieren von neuer Steuerpraxis
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ändert die Regeln zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen und setzt dabei einen Vorschlag von economiesuisse um. Start-ups, aber auch andere Firmen nutzen Beteiligungspläne, um Mitarbeitende am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen. Wertsteigerungen darauf werden nun nach einer fünfjährigen Haltedauer nicht länger als steuerbarer Lohn aufgerechnet. Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups.
Wirtschaftlich sind die Bedingungen für innovative Jungunternehmen meist prekär. In der Entwicklungsphase ist Liquidität stets knapp, hohe Löhne liegen schlicht nicht drin. Wie also die Motivation für hoch qualifizierte Fachkräfte sicherstellen? Die sind schliesslich auch bei etablierten, gut zahlenden Firmen äusserst begehrt. Neben einem interessanten Arbeitsumfeld setzen die Start-ups auf Mitarbeiterbeteiligungen. Damit zahlt sich ein zukünftiger wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens auch für die Mitarbeitenden aus.
Mitarbeiterbeteiligungen generell attraktiv besteuern
Das Steuersystem darf die Teilhabe der Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg nicht behindern. Das Parlament hat deshalb eine Motion für «Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen» überwiesen und darin die Stossrichtung der parlamentarischen Initiativen Badran und Noser aufgenommen.
Anstelle einer langwierigen und anspruchsvollen gesetzlichen Lösung (wie würde man «innovative Jungunternehmen» gesetzlich präzise definieren?) hat economiesuisse eine Anpassung des ESTV-Kreisschreibens Nr. 37 vorgeschlagen, welches die Besteuerung von Mitarbeiter-Beteiligungen generell für alle Unternehmen regelt. Diese Lösung basierend auf der aktuellen Zürcher Steuerpraxis hat die ESTV nach Konsultation der Kantone und der Wirtschaft nun umgesetzt.
Das pragmatische Vorgehen der Wirtschaft hat sich damit erneut ausgezahlt. Bereits 2018 konnte das Problem überhöhter Vermögenssteuer-Bewertungen nach Start-up-Finanzierungsrunden mit einer gezielten Ergänzung des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz gelöst werden.
economiesuisse setzt sich weiterhin für generell attraktive steuerliche Regelungen für alle Unternehmen ein. Davon profitieren nicht zuletzt auch Start-ups.