«Raumkonzept Schweiz»: Es droht eine Regulierung durch die Hintertür
Das von den drei Staatsebenen verabschiedete «Raumkonzept Schweiz» hat keinen demokratischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen und muss deshalb unverbindlich bleiben. Alles andere wäre staatspolitisch gesehen untragbar. economiesuisse hat das Raumkonzept deshalb von Anfang an kritisch beurteilt und bleibt bei dieser Haltung.
economiesuisse hält daran fest, dass das heute vom Bundesrat verabschiedete «Raumkonzept Schweiz» höchstens als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe für die Trägerorganisationen dienen darf. Keinesfalls darf ihm verbindlicher Charakter zukommen. In ihrer Medienmitteilung zur Verabschiedung des Konzepts fordert die Landesregierung die Bundesstellen jedoch auf, ihre Strategien, Konzepte und Sachpläne mit Raumbezug auf das Raumkonzept abzustellen. Dadurch wird eine Verbindlichkeit für die anwendenden Organe suggeriert. Unter Umgehung der demokratisch legitimierenden Prozesse wird hier durch die Hintertür legiferiert. Das ist aus staatspolitischer Sicht inakzeptabel. economiesuisse hatte auf diese Gefahr bereits in der Vernehmlassung hingewiesen.
economiesuisse kann das Raumkonzept als Initiative der drei Staatsebenen akzeptieren, die damit einer gemeinsamen Haltung zur räumlichen Entwicklung der Schweiz Ausdruck verleihen wollen. Ein über die politisch-administrativen Grenzen hinausschauendes, gemeinsames Leitbild kann für Bund, Kantone und Gemeinden sinnvoll und hilfreich sein. Dessen Anwendung muss jedoch ausdrücklich freiwillig bleiben. Die erste Fassung des Konzepts wurde stark kritisiert. economiesuisse begrüsst, dass sie daraufhin überarbeitet und gestrafft wurde. Noch immer enthält das Konzept aber Punkte, die an der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit ritzen.
economiesuisse kann das Raumkonzept als Initiative der drei Staatsebenen akzeptieren, die damit einer gemeinsamen Haltung zur räumlichen Entwicklung der Schweiz Ausdruck verleihen wollen. Ein über die politisch-administrativen Grenzen hinausschauendes, gemeinsames Leitbild kann für Bund, Kantone und Gemeinden sinnvoll und hilfreich sein. Dessen Anwendung muss jedoch ausdrücklich freiwillig bleiben. Die erste Fassung des Konzepts wurde stark kritisiert. economiesuisse begrüsst, dass sie daraufhin überarbeitet und gestrafft wurde. Noch immer enthält das Konzept aber Punkte, die an der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsfreiheit ritzen.