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​​Pragmatische Überbrückung der AHV-Lücke 

11.09.2025

Auf einen Blick

  • ​​Der Nationalrat hat sich zur Finanzierung der 13. AHV-Rente für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte ausgesprochen.
  • Auf die Finanzierung weiterer Ausbaupläne wird verzichtet.
  • Der Entscheid ist pragmatisch, weil er die Finanzierung der vom Volk verlangten 13. Rente bis 2030 sichert, ohne dass Reserven angezapft werden müssen. Ab 2030 können Leistungen und Finanzierungen der AHV neu beurteilt werden. ​

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Der Nationalrat hat mit der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte einen pragmatischen Weg eingeschlagen, um die Finanzierung der 13. AHV-Rente bis 2030 zu sichern. Zwar hat sich die Wirtschaft aufgrund der hohen Kosten gegen den AHV-Ausbau ausgesprochen – das Volk hat jedoch anders entschieden. Damit in den nächsten Jahren nicht Reserven angezapft werden müssen, braucht es kurzfristig neue Einnahmen.  

Gezielte und breit abgestützte Finanzierung 

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist im Vergleich zu einer ebenfalls zur Debatte gestandenen Erhöhung der Lohnbeiträge die weniger schädliche Lösung. Die Mehrbelastung wird auf breitere Schultern verteilt und die älteren Generationen, die sich mehrheitlich für die 13. Rente ausgesprochen haben, tragen einen Teil der Finanzierung mit. Ohne Zusatzfinanzierung müssten Reserven des AHV-Fonds für die Auszahlung der 13. Rente eingesetzt werden, was zur Folge hätte, dass der AHV-Fonds in wenigen Jahren unter das gesetzlich festgelegte Minimum sinken würde. Das Gesetz verlangt, dass der AHV-Fonds stets eine Jahresausgabe enthält, um Schwankungen und Risiken abzufedern. Mit der Mehrwertsteuererhöhung können die AHV-Leistungen bis 2030 finanziert werden. 

Neubeurteilung in nächster Reform 

Die weitere Finanzierung ab 2030 ist die Aufgabe der bereits eingeleiteten Reform AHV2030. Die jetzt beschlossene Befristung der Mehrwertsteuererhöhung ermöglicht es, Leistungen und Finanzierungsvarianten zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beurteilen. Denn für eine langfristig stabile Lösung braucht es nebst sicheren Einnahmequellen vor allem auch eine schrittweise Anpassung des Referenzalters an die höhere Lebenserwartung. Dass in diesem Punkt konstruktive Diskussionen möglich sind, wurde mit dem Minderheitsantrag für eine Art «Schuldenbremse» für die AHV klar. Der Antrag für eine automatisch wirksame Stabilisierungsregel wurde zwar abgelehnt, aber nur knapp. Die liberalen Kräfte im Parlament sollten diesen Schwung aufnehmen und das Thema auf der Agenda halten. 

Kein weiterer AHV-Ausbau  

Mit seinem Entscheid für eine auf die Finanzierung der 13. Rente beschränkte Lösung hat der Nationalrat auch klar gemacht, dass ein zusätzlicher AHV-Ausbau – wie ihn der Ständerat vorsieht – nicht angezeigt ist. Das Ständerats-Modell enthält neben der Finanzierung der 13. Rente auch einen Vorschlag für die Finanzierung der von einer Volksinitiative verlangten Deplafonierung der Ehepaarrenten, über die noch gar nicht abgestimmt wurde. Für die Finanzierung sind zusätzliche Steuer- und Abgabeerhöhungen nötig. Angesichts des ohnehin bestehenden Finanzierungsbedarfs der AHV auch ohne weitere Ausbauten und der generell grossen wirtschaftlichen Unsicherheit sind zusätzliche Mehrbelastungen als unverantwortlich einzustufen. Dass der Nationalrat hier Klartext gesprochen hat und keine weiteren Belastungen von Arbeitnehmenden, Konsumenten und der Wirtschaft unterstützt, ist richtig. 

Keine Entlastung des Bundeshaushalts 

Ungünstig ist der Entscheid des Parlaments, den Bundesbeitrag an die AHV nicht anzupassen. Der Bundesrat hat eine befristete Anpassung aus finanzpolitischen Gründen vorgeschlagen. Sie würde das enorm starke Wachstum der AHV-Ausgaben des Bundes dämpfen. Die Verdrängungswirkung, die von den AHV-Ausgaben auf andere Ausgaben des Bundes ausgeht, würde etwas abgeschwächt. Die Massnahme hätte den angespannten Bundeshaushalt geschont und wäre gleichzeitig für die AHV gut tragbar. Erträge des AHV-Fonds würde die etwas tieferen Bundesmittel kompensieren. Dieser Vorschlag ist aber nun definitiv vom Tisch. 

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