junger Mann und alter Mann

Kla­res Votum gegen die Erb­schafts­steu­er

Der Stän­de­rat hat die Erb­schafts­steu­er-In­itia­ti­ve heute zwar für gül­tig er­klärt, aber mit einem Stim­men­ver­hält­nis von 32:11 klar ver­wor­fen. Be­han­delt der Na­tio­nal­rat die Vor­la­ge nun auch zügig, wäre eine Ab­stim­mung im Juni 2015 mög­lich. Die Wirt­schaft würde eine ra­sche Ab­stim­mung be­grüs­sen.

Nach­dem der Stän­de­rat heute die Gül­tig­keit der In­itia­ti­ve be­stä­tigt, aber klar ab­ge­lehnt hat, steht einer Ab­stim­mung im Juni 2015 nichts mehr im Wege. Das ist gut so, denn die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men brau­chen schnellst­mög­lich Rechts­si­cher­heit. Denn zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist ab­so­lut un­klar, wie die Erb­schafts­steu­er­initia­ti­ve bei einer An­nah­me um­ge­setzt würde. Un­ter­neh­men sol­len von Er­leich­te­run­gen pro­fi­tie­ren – so steht es im In­itia­tiv­text. Nur wie diese ef­fek­tiv aus­se­hen wer­den, ist über­haupt nicht ge­re­gelt.

eco­no­mie­su­is­se be­kämpft die In­itia­ti­ve ent­schlos­sen. Zehn­tau­sen­de Un­ter­neh­men – vor allem jene im Fa­mi­li­en­be­sitz – und ihre Ar­beits­plät­ze sind durch die In­itia­ti­ve in Ge­fahr. Denn soll zur Be­zah­lung der hohen Steu­er Geld zur Ver­fü­gung ste­hen, wird das an einem an­de­ren Ort im Be­trieb feh­len. Fi­nan­zi­el­le Mit­tel wür­den da­durch für In­no­va­tio­nen feh­len und den Er­halt von Ar­beits­plät­zen ge­fähr­den. Zudem wird die In­itia­ti­ve auch nicht, so ver­lo­ckend der Titel der In­itia­ti­ve auch klin­gen mag, zur nach­hal­ti­gen Si­che­rung der AHV bei­tra­gen kön­nen. Weder ist si­cher, ob der von den In­iti­an­ten ver­spro­che­ne Be­trag von zwei Mil­li­ar­den Fran­ken zu­guns­ten der AHV über­haupt zu­stan­de kommt, noch las­sen sich die struk­tu­rel­len Pro­ble­me der AHV mit die­sem Be­trag aus der Welt schaf­fen. Die AHV braucht eine grund­le­gen­de Re­form. Die Wirt­schaft hat hier be­reits einen kon­struk­ti­ven Vor­schlag un­ter­brei­tet.

Schliess­lich stellt die von der In­itia­ti­ve ge­for­der­te Rück­wir­kung eine gros­se Her­aus­for­de­rung dar. Bis die Erb­schafts­steu­er nach einer all­fäl­li­gen An­nah­me in Kraft träte, würde die Rück­wir­kung wohl gegen sie­ben Jahre be­tra­gen. Das ist nicht ver­hält­nis­mäs­sig und führt zu einer rie­si­gen Bü­ro­kra­tie.