Weggabelung

International abgestimmtes Vorgehen statt Schweizer Alleingang

economiesuisse bedauert das Festhalten der ständerätlichen Rechtskommission am gefährlichen Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Die Kommission setzt damit weiterhin auf die falschen und international nicht abgestimmten Instrumente: Kein anderes Land sieht derart weitgehende Haftungsbestimmungen vor und nimmt die Unternehmen in die Pflicht, selbst sicherzustellen, dass auch Dritte, das heisst all ihre Kunden, Zulieferer, Distributoren und Agenten weltweit, Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Aktivitäten einhalten. Der Dachverband lehnt den verfehlten Gegenvorschlag ab und setzt sich dafür ein, dass der Ständerat sich am Vorschlag des Bundesrats orientiert, der ein sinnvolles und international koordiniertes Vorgehen ermöglicht. 

Die Rechtskommission des Ständerats hält erneut an ihrem Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) fest. economiesuisse bedauert den Entscheid der Kommission, da dieser Gegenvorschlag einer falschen und weltweit einzigartigen Mechanik folgt, die kontraproduktiv ist und damit dem Schutz von Mensch und Umwelt weltweit wie auch dem Forschungs- und Werkplatz Schweiz schadet. Unverständlich ist, dass die Rechtskommission nicht an ihrem Entscheid für eine Subsidiaritätslösung festhalten will, dass ausländische Kläger soweit zumutbar vor den zuständigen Gerichten im Ausland gegen die Tochtergesellschaften vorgehen sollen. Damit werden unsere Unternehmen dem Risiko erpresserischer Klagen ausgesetzt, welches auch durch die neu vorgeschlagene Sonderschlichtungsbehörde nicht gelindert wird.

Der Bundesrat zeigt das richtige Vorgehen auf

Die Stellungnahme des Bundesrats von Mitte August, die eine Alternative zur gefährlichen Initiative und zum verfehlten Gegenvorschlag aufzeigt und auf ein international koordiniertes Vorgehen setzt, hat leider kein Umdenken in der Kommission bewirkt. Der Bundesrat hatte nochmals mit Deutlichkeit auf die Schwächen der Initiative und des Gegenvorschlags hingewiesen und aufgezeigt, wie die entgleiste Debatte auf die zentrale Frage zurückgeführt werden kann, wie Schweizer Unternehmen dazu beitragen können, Menschenrechte und Umwelt besser zu schützen. economiesuisse setzt sich in der Herbstsession dafür ein, den gefährlichen und verfehlten Vorschlag der RK-S abzulehnen und stattdessen ein Vorgehen entlang der Linie des Bundesrats einzuschlagen. 

Miteinander statt Gegeneinander

Der bundesrätliche Vorschlag orientiert sich an der Regulierung der EU, die auf eine Mischung aus Rechenschaftspflichten und, beispielsweise bei Konfliktmineralien, weitgehenden Sorgfaltsprüfungspflichten setzt. Anders als die Mechanik der UVI und des Gegenvorschlags wird damit ein «smart Mix» an Massnahmen ermöglicht. Der Bundesrat folgt damit auch den UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte und ermöglicht nachhaltige und rasche Lösungen für Mensch und Umwelt. Ziel der UNO ist es, eine immer engere Zusammenarbeit von Staaten, NGO und Unternehmen zu ermöglichen. Gerade diesen Weg des «Miteinander statt Gegeneinander» verfolgen auch die Schweizer Unternehmen – im In- und Ausland. Informationen, wie Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, gibt die Plattform www.verantwortung-leben.ch oder unsere Publikation «Corporate Social Responsibility aus Sicht der Unternehmen»