Für mehr Eigenverantwortung und weniger staatliche Regulierung in der Nahrungs- und Genussmittelbranche
Lebkuchen, Weihnachtsgebäck und sonstige Süssigkeiten ziehen in der Weihnachtszeit unsere Aufmerksamkeit als Geschenk oder zum persönlichen Genuss besonders auf sich. Hört man sich jedoch in der Konsumentenschutz-Landschaft um, so könnte man meinen, der Staat müsse uns mit allen Mitteln vor zuckerhaltigen Lebensmitteln schützen. Doch wo hört die Freiheit auf, nach einem Zimtstern zu greifen und wo beginnt die Pflicht des Staates, uns vor zu viel Zucker, Fett und Salz zu schützen?
Diese angebliche Obhutspflicht des Staates drückt bis zur Bewerbung und Reglementierung von Genussmitteln durch. Braucht es über den Jugendschutz hinausgehende Einschränkungen der Werbung für Tabakprodukte oder belässt man es der Eigenverantwortung eines Erwachsenen, ob und welche Werbung er konsumieren will.
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso staatliche Bevormundung und das paternalistische Verständnis von Konsumentenschützern die geeigneten Mittel sein sollen, um uns vor einem «Anschlag» der Lebensmittel- und Tabakkonzerne auf die Volksgesundheit und exorbitanten Gesundheits- und Zahnarztkosten zu bewahren. Vielmehr sollte es darum gehen, den Bürgern ihre Eigenverantwortung zu belassen und ihnen den gesunden Menschenverstand nicht abzusprechen.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen gab im Nahrungsmittelbereich unlängst bekannt, was 2018 auf ihrer To-do-Liste steht: eine spezielle Kennzeichnung auf Lebensmitteln. Mittels eines Ampelsystems sollen «schädliche Inhalte» zukünftig zwingend auf Packungen ausgewiesen werden. Nährwerte wie Zucker, Fett oder Salz sollen nach Mass ihrer Bedrohlichkeit mit den Farben Rot, Gelb und Grün gekennzeichnet werden. Kürzlich hatte die Waadtländer Kantonsregierung eine Zuckersteuer von 30 Rappen pro Liter Süssgetränk vorgeschlagen, um Zahnbehandlungen bei Kindern zu finanzieren – der Zusammenhang liege ja auf der Hand. Glücklicherweise besann sich die Kantonsregierung in diesem Fall eines Besseren und die Vorlage ist vorerst vom Tisch. Ungleich verhält es sich mit der Standesinitiative des Kantons Neuenburg, die aktuell von den Parlamentariern in Bundesbern behandelt wird. Gefordert wird die Einführung einer nationalen Gesetzgebung über zuckerhaltige Lebensmittel – die Zuckersteuer inbegriffen. Der Bund solle Vorschriften zur Abgabe von Lebensmitteln mit hohem Kaloriengehalt und deren Bewerbung erlassen. Ähnliche Bestrebungen laufen auch in den Kantonen Genf, Freiburg, Jura und Wallis.
Die überschiessenden Eingriffe sind bevormundend und bringen keine Resultate.
Dieses paternalistische Verständnis spiegelt sich aktuell auch im politischen Prozess zum Tabakproduktegesetz. Der erste Vorentwurf wurde vorerst mit dem Auftrag ans Parlament zurückgewiesen, den Handel mit Alternativprodukten wie E-Zigaretten oder Snus zu legalisieren und diese Produkte entsprechend zu regeln. Der «Fachverband Sucht» etwa bezeichnete jüngst E-Zigaretten als Mittel für den Ausstieg vom Rauchen. Anstatt nun potenziell weniger schädliche, verbrennungsfreie Alternativen zu fördern, sollen diese auch im zweiten Vorentwurf regulatorisch immer noch stark eingedämmt werden. Dies hemmt die Innovationsfähigkeit und die entsprechenden Investitionen der Branche im Bereich der weniger schädlichen Alternativen. Ferner wurde bei der Rückweisung vom Bundesrat verlangt, auf zusätzliche Werbeeinschränkungen und exzessive Administrativmassnahmen zu verzichten. Nun finden sich stattdessen im zweiten Vorentwurf neuartige Beschränkungen der Wirtschaftsfreiheit wie Einschränkungen der Werbung und der legitimen Produkteangaben oder etwa erweiterte Kompetenzen, die den Bundesrat zu willkürlichen Eingriffen in Produkterezepturen ermächtigen würden.
Diese überschiessenden Eingriffe sind bevormundend und bringen keine Resultate. Auch im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel muss man den Bürgern die Freiheit lassen, eigenverantwortlich entscheiden und handeln zu dürfen.