Freihandelsabkommen zwischen EU und Mercosur setzt Schweiz unter Zugzwang
Die Europäische Union und der Mercosur haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Die weltweit grösste Freihandelszone baut für europäische Firmen hohe Handelshürden ab. Kann die Schweiz nicht nachziehen, drohen den hiesigen Unternehmen substanzielle Wettbewerbsnachteile.
Nachdem die EU und die Staaten des Mercosur 20 Jahre lang zäh verhandelt haben, ging es am Schluss plötzlich schnell: Hiess es noch vor wenigen Wochen, ein Abschluss sei in weite Ferne gerückt, haben die Europäische Kommission sowie die Vertreter Brasiliens, Argentiniens, Paraguays und Uruguays die Verhandlungen am 28. Juni 2019 erfolgreich beendet. Das Abkommen wird nach der Umsetzung zur grössten Freihandelszone der Welt führen mit 776 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten und einer Wirtschaftsleistung von 18 Billionen Euro. Zwar muss der Vertrag in der EU noch von den 28 Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament genehmigt werden. Nichtsdestotrotz setzt es die Schweiz aber unter Zugzwang: Denn den hiesigen Firmen drohen nun substanzielle Wettbewerbsnachteile in Südamerika.
Hohe Zölle auf wichtige Exporte
Auch die Schweiz verhandelt mit den anderen EFTA-Staaten über ein Freihandelsabkommen mit dem Mercosur. Da dieser unter anderem hohe Zölle auf wichtige Schweizer Exporte erhebt, zum Beispiel durchschnittlich acht Prozent auf pharmazeutische Erzeugnisse, würde deren Abbau die Kosten für die Firmen stark senken und auch in der Schweiz zu mehr Investitionen führen. Solange der Marktzugang jedoch nur für EU-Firmen, nicht aber Schweizer Unternehmen erleichtert wird, verlieren Letztere wichtige Marktanteile mit hohen Wachstumspotenzialen. Im Mercosur betragen die Importzölle auf bestimmten Gütern bis zu 35 Prozent. Ein anderes erfolgreiches Produkt im Mercosur ist zurzeit Schweizer Schokolade. Dieses ist im Mercosur mit 20 Prozent Zoll belastet – anders als künftig die EU-Konkurrenzprodukte.
Schutz des geistigen Eigentums wichtig
Noch liegt der Wortlaut des EU-Mercosur-Abkommens nicht vor. Es wird interessant sein zu erfahren, auf welche Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums sich die beiden Verhandlungspartner einigen konnten. Die Kommission hat erklärt, dass das Abkommen geografische Herkunftsbezeichnungen wie Parmaschinken oder Münchner Bier schützt sowie umfassende Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorsieht. Solche Artikel sind auch für die hochinnovative Schweizer Wirtschaft unabdingbar, damit sie die Vorteile eines Freihandelsabkommens nutzen können.
Für economiesuisse ist deshalb klar: Die Schweiz muss nachziehen und so schnell wie möglich ein Abkommen mit dem Mercosur aushandeln, das auch in der Substanz überzeugt. Dazu zählt ein möglichst weitgehender Abbau der Handelshürden und ein umfassender Schutz des geistigen Eigentums.