Hallenbad

Dürfen wir nur noch im Sommer schwimmen?

Faktencheck Nr. 2 zum Rahmenabkommen: Die Gegner des Rahmenabkommens mit der EU behaupten, die Regeln über die staatlichen Beihilfen würden dazu führen, dass in der Schweiz Hallenbäder oder der soziale Wohnungsbau nicht mehr subventioniert werden dürften. Ein kurzer Faktencheck kommt allerdings zu ganz anderen Schlüssen.

Behauptung: Das Rahmenabkommen verbietet es, den sozialen Wohnungsbau oder die Hallenbäder in der Schweiz zu subventionieren.

Tatsache: Die Regeln über staatliche Beihilfen betreffen nur jene Bereiche, in denen es ein bilaterales Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am europäischen Binnenmarkt gibt. Das sind: Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, die gegenseitige Anerkennung von Produktzertifizierungen und allfällige künftige Binnenmarktabkommen – beispielsweise ein Stromabkommen.

In der Schweiz kostet der Betrieb eines Hallenbads durchschnittlich 680'000 Franken jährlich – und muss daher häufig subventioniert werden. Diese Unterstützung wäre aber auch künftig erlaubt. Denn die Schweiz und die EU haben kein bilaterales Abkommen über die Teilnahme von Hallenbädern am europäischen Binnenmarkt. Es gibt auch gar keinen europäischen Binnenmarkt für Hallenbäder.

Das Gleiche gilt für den sozialen Wohnungsbau. Viele Länder in Europa kennen die staatliche Förderung von Wohnungen. Das ist ihnen auch erlaubt, trotz europäischen Beihilferegeln. Denn diese greifen beim Wohnungsbau nicht, weil kein europäischer Binnenmarkt für Wohnungen existiert. Deshalb – und weil es kein bilaterales Abkommen über den Wohnungsbau gibt – wäre auch in der Schweiz der soziale Wohnungsbau vom Rahmenabkommen nicht betroffen.

Übrigens: Wussten Sie, dass es in der Schweiz 450 Hallenbäder gibt? Trotz dieser grossen Zahl haben viele Schulen Mühe, in der Nähe ein geeignetes Hallenbad für den Schwimmunterricht zu finden. In Norwegen ist das nicht anders – dort sind je nach Gegend die Hallenbäder noch viel weiter von den Klassenzimmern entfernt. Man unterrichtet das Schwimmen daher häufig in Seen. Das hat einen wesentlichen Vorteil: Die Kinder lernen dort schwimmen, wo sie sich künftig im Wasser aufhalten werden. Das sei positiv für die Sicherheit.


Faktencheck Rahmenabkommen

In unserer Sommerserie «Faktenchecks zum Rahmenabkommen» sind bereits folgende Beiträge erschienen:

1. Uups! 60 Prozent des Stimmvolkes glatt vergessen

3. Warum Angela Merkel nie Bundesrätin werden kann

4. Wie das Rahmenabkommen unsere Souveränität stärkt

5. Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt

6. Rahmenabkommen stärkt Schweizer Bildungssystem

7. Lohnschutz bleibt Sache der Sozialpartner

8. Die Mär vom Tod der Kantonalbanken

9. Warum es falsch ist, die Opferrolle einzunehmen

10. Unsere Agrarpolitik bleibt eigenständig