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Datenschutz ohne Blockade!

Das Datenschutzgesetz soll mit einer Totalrevision an die technologischen Entwicklungen angepasst werden. Dabei werden die laufenden Reformen auf europäischer Ebene berücksichtigt. Die Schweiz darf nicht dem von der Europäischen Union gewählten Weg in die Bürokratie folgen. Es gilt eine gute Balance zu finden: Das Schweizer Datenschutzgesetz muss praxistauglich sein und darf die Wirtschaft nicht in ihrer Innovationskraft bremsen. Gleichzeitig muss es die Gleichwertigkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht sicherstellen.

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) eröffnet. Für die Wirtschaft ist ein angemessener, mit den internationalen Standards abgestimmter Datenschutz zentral. Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen erwarten die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und damit einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein zweckmässiger Datenschutz stärkt somit das Vertrauen zwischen Kunden und Anbietern und fördert die Entwicklung unserer datenbasierten Wirtschaft.

Gleichwertigkeit erhalten

Die geplante Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) orientiert sich eng an den Revisionen auf europäischer Ebene. Derzeit bearbeitet der Europarat die aus dem Jahr 1981 stammende Datenschutzkonvention, die auch durch die Schweiz ratifiziert wurde. Zudem hat die EU dieses Jahr die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) verabschiedet, welche im Mai 2018 in Kraft treten wird.

Die Schweiz verfügt heute über ein hohes und mit der EU gleichwertiges Datenschutzniveau. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der EU-DSGV wird sie dafür sorgen müssen, dass sie diese Äquivalenz weiterhin beibehält. Andernfalls besteht die Gefahr, von der EU als sogenanntes unsicheres Drittland eingestuft zu werden, wodurch der grenzüberschreitende Datentransfer ungebührlich erschwert würde.

Keine Innovationsbremse 

Die Schweiz muss einen guten Zwischenweg finden. Die EU-DSGV ist ein Musterbeispiel für eine praxisferne und unausgegorene Regulierung. Sie wird Rechtsunsicherheit bringen und den Unternehmen einen erheblichen administrativen Mehraufwand bescheren. Die Compliance-Kosten werden steigen, und Innovation wird gehemmt statt gefördert. Hingegen ist alles andere als sicher, ob der Schutz der Privatsphäre durch die Regulierung überhaupt effektiv gestärkt wird. Diese Punkte gilt es für die Schweiz zwingend zu verhindern. 

Wegen der herausragenden Bedeutung von Daten für hochwertige Produkte und für die Optimierung von Geschäftsmodellen muss der Schweizer Gesetzgeber bei der Revision des DSG insbesondere folgende Punkte beachten: Datenschutzvorschriften dürfen die Entwicklung von digitalen Produkten, zukunftsfähigen Geschäftsmodellen und effizienzsteigernden industriellen Anwendungen nicht ungebührlich be- oder gar verhindern. Ausserdem müssen in einer globalisierten Wirtschaft der internationale Datenaustausch und die grenzüberschreitende Datenbearbeitung gewährleistet sein. Die Gleichwertigkeit mit den europäischen Vorgaben ist zu erhalten, ohne dass die bürokratische Zwängerei der EU-DSGV übernommen wird.