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Das Ende des Ärzte-Zu­las­sungs­stopps be­güns­tigt Leis­tung und Qua­li­tät

Der Na­tio­nal­rat hat in der Schluss­ab­stim­mung die Bei­be­hal­tung des Zu­las­sungs­stopps für Ärzte ab­ge­lehnt. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den Ent­scheid. Nun ist der Weg offen für al­ter­na­ti­ve Lö­sungs­an­sät­ze. Kurz­fris­tig ste­hen ta­rif­li­che Mass­nah­men im Vor­der­grund: Ge­bie­te mit zu vie­len Ärz­ten brau­chen tie­fe­re Ta­ri­fe. Wenn Ärz­ten meist Grund­ver­sor­ger feh­len, müs­sen die Ta­ri­fe da­ge­gen er­höht wer­den. Mit­tel­fris­tig kann nur die Ver­trags­frei­heit zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Kran­ken­kas­sen das An­ge­bot und die Nach­fra­ge in Ein­klang brin­gen.

Die Ab­leh­nung des Zu­las­sungs­stopps ist als Zei­chen gegen zen­tra­lis­ti­sche Schein­lö­sun­gen im Ge­sund­heits­we­sen zu ver­ste­hen. Nie­mand weiss, wie viele Ärzte es genau braucht. Künf­ti­ge Ent­wick­lun­gen kann man noch schlech­ter ab­schät­zen. Des­halb sind nur de­zen­tra­le Ent­schei­dungs­fin­dun­gen Er­folg ver­spre­chend. Das sieht auch eine knap­pe Mehr­heit des Na­tio­nal­rats so. Weder der Steue­rungs­vor­schlag des Bun­des­rats noch die Wei­ter­füh­rung des Zu­las­sungs­stopps hat er als taug­lich er­ach­tet. 

Die wi­der­sprüch­li­che Stra­te­gie, ei­ner­seits Aus­bil­dungs­plät­ze für Ärz­te­nach­wuchs zu schaf­fen und an­de­rer­seits jun­gen Ärz­ten die frei­be­ruf­li­che Tä­tig­keit zu ver­weh­ren, wurde ver­wor­fen. Dies ist ein gutes Si­gnal an die Ju­gend. Die dro­hen­de Staats­me­di­zin wurde vom neuen Par­la­ment ver­wor­fen. Somit bleibt der Arzt­be­ruf auch in Zu­kunft at­trak­tiv. Der Ent­scheid ist aber auch ein po­si­ti­ves Si­gnal an die Pa­ti­en­ten: Frisch aus­ge­bil­de­te Ärz­tin­nen und Ärzte sind auf dem neus­ten Stand des me­di­zi­ni­schen Wis­sens, sie sind mo­ti­viert und offen für In­no­va­ti­on. 

Plan B ist be­kannt

Die Rats­lin­ke be­fürch­tet eine Ärz­te­schwem­me aus dem Aus­land, ver­bun­den mit einem zu­sätz­li­chen Kos­ten­schub. Tat­säch­lich aber hatte der pro­vi­so­ri­sche Zu­las­sung­s­topp in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kei­ner­lei kos­ten­dämp­fen­de Wir­kung. Zudem ist das Schwei­zer Ge­sund­heits­we­sen auf aus­län­di­sche Ärzte an­ge­wie­sen.

Wenn in ge­wis­sen Re­gio­nen zu viele Spe­zi­al­ärz­te prak­ti­zie­ren, so kann man dort die Ta­ri­fe sen­ken. Ge­ne­rell soll die Zu­las­sung der ärzt­li­chen Tä­tig­keit im am­bu­lan­ten Be­reich durch deren Qua­li­tät und Preis be­stimmt wer­den. Des­halb braucht es mit­tel­fris­tig die Ver­trags­frei­heit zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Kran­ken­ver­si­che­rern. Da­durch wird das Über­an­ge­bot in ge­wis­sen Re­gio­nen ein­ge­dämmt, ohne ne­ga­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Ge­sund­heits­ver­sor­gung.