Bundesfinanzen: Positiver Voranschlag 2025, aber keine Entspannung
In einem finanzpolitisch angespannten Umfeld hat der Bundesrat den Voranschlag 2025 beschlossen. Laut Voranschlag ist ein geringer Überschuss von 100 Millionen Franken im ordentlichen Haushalt geplant. Im Ergebnis enthalten sind Budgetkorrekturen von über zwei Milliarden Franken. Sie sind nötig, weil sonst ein Defizit resultiert, das die Schuldenbremse nicht erlaubt. Steigende Defizite in den Folgejahren können mit Budgetkorrekturen allein nicht mehr beseitigt werden. Weitergehende Massnahmen, darunter die Ergebnisse der laufenden Ausgaben- und Subventionsüberpüfung, sind nötig.
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen bereits im Januar Vorentscheide getroffen. Er hat Korrekturen beschlossen, die den ordentlichen Bundeshaushalt um mehr als zwei Milliarden Franken entlasten. Zu den Korrekturen gehören Einlagenkürzungen bei Fonds des Bundes und eine Kürzung bei der ETH. Ausgaben für die Ukraine-Flüchtlinge werden zudem wie im Vorjahr, aber in geringerem Ausmass wieder über den ausserordentlichen Haushalt finanziert (750 Millionen). Schliesslich erfolgen, ebenfalls wie im Vorjahr, Querschnittskürzungen bei ungebundenen Ausgaben. Neu ist, dass der Bundesrat mit einer temporären Beitragskürzung beim Fonds der Arbeitslosenversicherung auch auf eine gesetzlich gebundene Ausgabe zurückgreift. Das Vorgehen hilft, eine zu starke und einseitige Belastung der gesetzlich ungebundenen Ausgaben beim Budgetausgleich zu vermeiden. Bemühungen in Richtung einer grundsätzlicheren Flexibilisierung gebundener Aufgaben gibt es auch im Parlament (siehe 20240105 Beilage 01 Postulatsbericht DE.pdf). Auf der Einnahmenseite soll schliesslich die Tabaksteuer erhöht werden.
Knapp ausgeglichener Voranschlag als Basis fürs Parlament
Die Massnahmen führen dazu, dass der Bundesrat dem Parlament einen ausgeglichenen bzw. mit einem Überschuss von 100 Millionen Franken leicht positiv Voranschlag vorlegen kann. Bei den Ausgaben plant der Voranschlag ein Wachstum von 0,8 Prozent, bei den Einnahmen einen Anstieg von 3,2 Prozent. Insgesamt sind Einnahmen und Ausgaben von 85,7 Milliarden bzw. 86,4 Milliarden Franken geplant. Die Soziale Wohlfahrt bleibt die mit Abstand grösste Bundesaufgabe und wächst auf dem hohem Niveau von fast 30 Milliarden Franken weiterhin stark mit 3,7 Prozent (namentlich wegen höherer Beiträge des Bundes an die AHV und die Prämienverbilligung). Ein stärkeres Mittelwachstum verzeichnet auch die Sicherheit (+ 2,8 Prozent auf 7,1 Milliarden). Werden jüngste Parlamentsbeschlüsse für eine noch stärkere Aufstockung der Armeemittel (Erreichen 1 Prozent-BIP Ziel per 2030 – der Bundesrat hat bis jetzt mit einer Zielmarke von 2035 gerechnet) bereits 2025 umgesetzt, braucht es dafür noch zusätzliche Mittel. Die Budgetdebatte wird absehbar von diesem Thema geprägt sein. Einnahmenseitig ist die direkte Bundessteuer wie in den Vorjahren der Wachstumstreiber. Sowohl bei der Firmen- wie der Einkommenssteuer rechnet der Bundesrat mit überdurchschnittlich steigenden Beiträgen. Der hohe Zuwachs bei der Mehrwertsteuer kommt zu einem guten Teil der AHV zugute.
Fehlbeträge der kommenden Jahre müssen ausgeglichen werden
In den Folgejahren geht es finanzpolitisch anspruchsvoll weiter. Der Ausgabenüberhang wird sich ab 2026 akzentuieren. 2027 wird der Fehlbetrag (strukturelles Defizit) 2,5 Milliarden Franken betragen. In diesen Zahlen nicht enthalten sind der erwähnte zusätzliche Ausgabenanstieg für die Armee und höhere Ausgaben für die AHV aufgrund der 13. Rente. Diese soll ab 2026 zur Auszahlung gelangen. Der Bundesrat sieht vor, die höheren AHV-Ausgaben vorläufig nicht über die Bundeskasse, sondern aus dem AHV-Fonds zu finanzieren. Einen entsprechenden Vorschlag hat er in die Vernehmlassung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gegeben, die in diesen Tagen abgeschlossen wird. economiesuisse unterstützt den Vorschlag.
«Sicherheitsprozent» bei der MWST als gangbarer Weg
Für die Frage der höheren Armeemittel sind im Parlament jüngst zwei Lösungsvorschläge eingebracht worden. In der einen Lösung soll die zusätzlichen Milliarden, die für das Erreichen des 1 Prozent BIP-Ziels per 2030 notwendig sind (im Durchschnitt rund eine Milliarde Franken jährlich), aus Verschiebungen im Haushalt resultieren. Insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit, aber auch andere Aufgabenbereiche, sollen dafür reduziert werden. In einem alternativen Vorschlag (Motion Würth) sollen die zusätzlichen Mittel (rund 7,5 Milliarden Franken) über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer beschafft werden. Die Erhöhung würde im Gleichschritt mit einer ebenfalls befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. Rente erfolgen. Insgesamt würde die Mehrwertsteuer für den Zeitraum von fünf Jahren um einen Prozentpunkt angehoben, wenn möglich bereits ab 2026. economiesuisse erachtet diese als «Sicherheitsprozent» bezeichnete Lösung in Anbetracht der Finanzlage des Bundes als gangbaren Weg. Tiefergreifende Bereinigungen im Haushalt, d.h. Prioritätenverschiebungen, bleiben nach wie vor nötig, und zwar im Umfang der geplanten strukturellen Milliardendefizite (mind. 2,5 Mrd).
Ziel: Bundeshaushalt wieder ins Lot bringen
Die Bereinigung der Defizite ist das Unterfangen einer Expertengruppe, die aktuell an der Arbeit ist und Ergebnisse bis im Spätsommer vorlegen wird. Die Ergebnisse will der Bundesrat in eine Vorlage packen, die gegen Ende Jahr zur Vernehmlassung gelangen soll. Geplant ist, dass die Massnahmen ab 2027 zu greifen beginnen. Die sogenannte Aufgaben- und Subventionsüberprüfung soll den Bundeshaushalt wieder in die Balance bringen, und zwar anders als aktuell nicht durch lediglich kurzfristig Linderung verschaffende Budgetkorrekturen, sondern dauerhaft und nachhaltig, so dass auch wieder finanzielle Spielräume entstehen.